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  2. Verkaufs- und Lieferbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Rothstein Draht GmbH

1 Allgemeines

Diese Bedingungen gelten ausschließlich für alle – auch zukünftigen Angebote, Lieferungen und Leistungen. Abweichenden Bedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Bedingungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.

2 Angebote

  • Unsere Angebote sind stets freibleibend und für uns unverbindlich. Die Verträge kommen nur aufgrund unserer schriftlichen Auftragsbestätigungen zustande.
  • Vereinbarungen mit unseren Vertretern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Spätere Abweichungen bedürfen ebenfalls der Schriftform.
  • Angebotsunterlagen wie z. B. Prospekte, Zeichnungen und Materialangaben bleiben unser Eigentum. Sie unterfallen dem Urheberrechtsschutz, über den nicht verfügt werden darf.
3 Auftrag

  • Aufträge werden erst und hinsichtlich des Umfangs und des Inhalts allein nach Maßgabe unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Dies gilt auch für eventuelle mündliche Abreden, Änderungen und sonstige Vereinbarungen mit uns und unseren Vertretern.
  • Die Berichtigung von Irrtümern bei Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen bleibt uns vorbehalten.
  • Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben sowie Abbildungen sind nur annähernd und unverbindlich. Ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Angaben können von uns geändert werden, soweit dies dem Besteller zumutbar ist.
4 Preise

  • Die angegebenen Preise verstehen sich für Lieferung ab Werk ausschließlich Verpackungs- und Frachtkosten, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  • Erhöhen sich zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Lieferung die Gestehungskosten, so sind wir berechtigt, den infolge dieser Erhöhung gerechtfertigten Preis zu verrechnen, sofern die Lieferung nicht innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss erbracht werden soll.
  • In diesem Falle können wir jedoch bei unvorhergesehenen Preiserhöhungen vom Vertrag zurücktreten, falls eine Einigung über eine angemessene Vergütung nicht zustande kommt.
  • Bei Vereinbarung des Preises in ausländischer Währung hat der Besteller die uns aus einer Änderung des Wechselkurses entstehenden Nachteile durch Aufschlag zum ursprünglich vereinbarten Preis zu erstatten.
5 Zahlungsbedingungen

  • Unsere Rechnungen sind, gemäß angegebener Bedingungen zahlbar, und zwar unabhängig vom Eingang der Ware.
  • Mit von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen kann der Besteller nicht aufrechnen, es sei denn, dass wir die Forderung nicht bestreiten oder dass über diese rechtskräftig zugunsten des Bestellers entschieden worden ist.
  • Dem Besteller steht kein Zurückbehaltungsrecht zu, soweit es nicht aus demselben Vertragsverhältnis beruht.Bestehende Gewährleistungsansprüche beeinträchtigen die Fälligkeit unserer Forderung nicht.
  • Geleistete Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung verrechnet, auch wenn Bezahlung für bestimmt bezeichnete Waren erfolgt.
  • Wechsel, Schecks und andere Anweisungspapiere werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung zahlungshalber angenommen, und zwar ohne Gewähr für Protest und nur unter der Voraussetzung der Diskontierbarkeit.
  • Die Kosten der Einziehung, Bankzinsen und Spesen hat der Besteller zu tragen.
  • Werden uns Umstände bekannt, die auf eine geringe Kreditwürdigkeit des Bestellers schließen lassen, so steht uns nach Abschluss des Vertrages und über § 321 BGB hinaus das Recht zu, sofortige ausreichende Sicherstellung oder Bezahlung der Forderung zu verlangen.Kommt der Besteller mit einem Teil seiner Verpflichtungen in Verzug, so sind wir berechtigt, unsere gesamten Ansprüche sofort fällig zu stellen und sicherungshalber die Herausgabe der von uns gelieferten Waren zu fordern.
  • Vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte sind wir im Verzugsfalle berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
6 Lieferungen

  • Die Lieferfristen und Liefertermine gelten stets nur annähernd; wir werden uns bemühen, sie einzuhalten. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Tag, an dem Übereinstimmung über die Bestellung zwischen dem Besteller und uns schriftlich vorliegt. Sie ist mit Anzeige der Versandbereitschaft eingehalten. Sie verlängert sich – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Bestellers – um den Zeitraum, währenddessen der Besteller mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag in Verzug ist.
  • Teillieferungen sind uns gestattet. Teilberechnungen sind zulässig.
  • Werden wir an der Lieferung behindert durch: höhere Gewalt, Arbeitskampf, Aufruhr, Energiemangel, Arbeitsbeschränkungen, Ausfall von Verkehrs- und Transportmitteln, Störungen im Betriebsablauf bei uns oder unseren Vorlieferanten oder ähnliche Umstände, die bei zumutbarer Sorgfalt nicht zu vermeiden waren, so sind wir für die Dauer dieser Umstände von unserer Verpflichtung zur Vertragserfüllung entbunden. Wird die Lieferung dadurch unmöglich, so entfällt unsere Leistungspflicht. Wir sind insbesondere insoweit von jeder Verpflichtung frei, als unsere Vorlieferanten aufgrund ihrer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von der Lieferung entbunden sind. Hindernisse sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits bestehenden Verzuges eintreten. Wir sind jedoch berechtigt, nach Beendigung der Verhinderung und Ablauf einer angemessenen Anlauffrist, die Lieferung noch durchzuführen. Der Besteller kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir innerhalb einer angemessenen Frist liefern wollen. Unser Schweigen gilt als Ablehnung.
  • Mit der Absendung der Ware oder Teilen derselben geht die Gefahr auf den Empfänger über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist und auch dann, wenn die Versendung nicht von dem Erfüllungsort nach diesen Bestimmungen vorgenommen wird. Verluste und Beschädigungen während des Transportes gehen zulasten des Empfängers. Transportversicherungen erfolgen auf Kosten des Bestellers und nur bei Vereinbarung.
  • Ist die Ware oder Teile derselben versandbereit und verzögert sich die Abnahme bzw. Versendung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr mit Eingang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
  • Bereitgestellte Lieferungen/Teillieferungen sind prompt und spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Datum der Anzeige der Versandbereitschaft abzunehmen.
  • Nimmt der Besteller nach Ablauf dieser Frist auch nicht innerhalb einer gesetzten weiteren Frist von 8 Tagen ab oder verweigert er ernsthaft die Annahme, so können wir Schadensersatz wegen Nichterfüllung fordern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.
  • Versäumen wir aus von uns zu vertretenden Gründen und unter der Voraussetzung richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung die vereinbarte unverbindliche Lieferfrist um 14 Tage, so kommen wir durch die schriftliche Aufforderung zur Lieferung in Lieferverzug.
  • Liefern wir auch nach Erhalt eines weiteren Mahnschreibens nicht innerhalb einer bestimmten und angemessenen Frist, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz nach Maßgabe der Ziffer 9 fordern, sofern er in dem Mahnschreiben erklärt, nach Ablauf der Frist die Lieferung ablehnen zu wollen und nach Fristablauf die Ablehnung schriftlich erklärt.
  • Ist zu diesem Zeitpunkt teilweise bereits geliefert, so erstrecken sich die Ansprüche des Bestellers nur auf den noch nicht gelieferten Teil der Ware.
7 Beanstandungen

  • Soweit nicht die Mängelrüge durch besondere Vereinbarungen geregelt, insbesondere dadurch ausgeschlossen wird, dass der Besteller die Ware vor dem Versand zu prüfen und abzunehmen hat, gilt Folgendes:
  • Mängelrügen können nur insoweit erhoben werden, als der Grund der Beanstandung bereits bei Gefahrübergang vorhanden war. Dies gilt auch bei eventuell besonderen und schriftlich übernommenen Garantien.
  • Beanstandungen können bei erkennbaren Mängeln nur unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen nach Entgegennahme, bei nicht sofort erkennbaren Mängeln nur unverzüglich nach Erkennbarkeit, spätestens aber innerhalb von 6 Monaten nach Entgegennahme schriftlich geltend gemacht werden.
  • Bei nicht rechtzeitiger Mängelrüge ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Bei Geltendmachung einer Mängelrüge ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Zustand der Ware sich nach Gefahrübergang verändert hat.
  • Werden Beanstandungen von uns anerkannt, so leisten wir nach frachtfreier Rücklieferung der beanstandeten Teile nach unserer Wahl kostenlos Ersatz, Nachbesserung oder den Gegenwert der Ware. Schadensersatzansprüche sowie Rücktrittsrechte des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit nicht Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen.
  • Erklären wir uns nicht rechtzeitig, trotz Mahnung und Fristsetzung, so kann der Besteller Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Dies gilt auch dann, wenn die von uns gewählte Mängelbeseitigung aus von uns zu vertretenden Gründen trotz Mahnung und Fristsetzung nicht rechtzeitig oder aus Unvermögen nicht vorgenommen wird bzw. fehlschlägt.
  • Verweigert der Besteller eine mögliche und sachgerechte Nacharbeit, so erlischt jeder Gewährleistungsanspruch. Durch den Vollzug der Gewährleistung werden keine selbstständigen Gewährleistungsansprüche oder Fristen begründet.
  • Alle weiteren Ansprüche, wie Wandlung, Minderung oder Schadensersatz sind, soweit nicht zugestanden, ausgeschlossen.
8 Eigentumsvorbehalt

  • Eigentumsvorbehalt:
    Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an den Waren geht erst auf den Besteller über, wenn sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung getilgt sind. Auch wenn Bezahlung für bestimmt bezeichnete Waren erfolgt, bleibt das Eigentum vorbehalten. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für die Saldoforderung.
  • Bearbeitung und Verarbeitung:
    Die Bearbeitung oder Verarbeitung von uns gelieferter Ware erfolgt stets in unserem Auftrag. Uns erwachsen keine Verbindlichkeiten hieraus.
  • Vermischung oder Verbindung mit anderen Gegenständen:
    Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, tritt der Besteller seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an uns ab. Der Besteller verwahrt den vermischten Bestand oder neuen Gegenstand mit kaufmännischer Sorgfalt für uns.
  • Weiterveräußerung der Vorbehaltsware:
    Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im regelmäßigen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderung aus dem Weiterverkauf muss auf uns übergehen, und der Besteller muss den schriftlichen Vorbehalt machen, dass das Eigentum erst nach vollständiger Zahlung an uns auf seinen Kunden übergeht.
  • Pfändung oder rechtliche Einwirkung durch Dritte:
    Der Besteller muss uns unverzüglich über eine Pfändung der Ware oder jede andere rechtliche oder tatsächliche Einwirkung durch Dritte informieren.
  • Abtretung der Forderung:
    Veräußert der Besteller die von uns gelieferte Ware, tritt er die Forderung gegen seinen Abnehmer an uns ab, bis alle unserer Forderungen vollständig getilgt sind. Der Besteller ist zur Einziehung dieser Forderung auf jederzeitigen Widerruf ermächtigt. Er muss die eingezogenen Beträge gesondert für uns aufbewahren und sofort an uns abführen.Auf unser Verlangen muss der Besteller die Abtretung dem Dritten bekannt geben und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Geltendmachung unserer Rechte aushändigen.
  • Rückübertragung bei Übersicherung:
    Falls eine Übersicherung unserer Forderung um mehr als 20 % eintritt, sind wir auf Verlangen des Bestellers zur Rückübertragung verpflichtet.
9 Haftung

  • Weitere als die in diesen Bedingungen zugestandenen Ansprüche des Bestellers, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die durch und/oder wegen Unmöglichkeit, Unvermögen oder Verzug, durch Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Forderungsverletzung, unerlaubter Handlung, durch und wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften, wegen Verletzung von Ansprüchen auf und aus vollzogener Gewährleistung, sind ausgeschlossen.
  • Es sei denn, uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
  • Im Falle grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den bei Liefervertragsabschluss voraussehbaren Schaden beschränkt.
  • Im Falle von durch unsere Zulieferer verursachten Schadensersatzansprüchen können diese uns gegenüber nur insoweit geltend gemacht werden, als wir entsprechende Schadensersatzansprüche gegen unsere Zulieferer durchsetzen können.
10 Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Ort unseres Lieferwerkes. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss internationaler Abkommen anwendbar. Gerichtsstand für Kaufleute, die nicht zu denen in § 4 BGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören, und für juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögen ist der Sitz unserer Hauptverwaltung. Im Übrigen ist der Sitz unserer Hauptverwaltung Gerichtsstand für den Fall, dass …

… der Besteller nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt hat oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist;

… wir Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend machen. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen. Für die Vertragsbestimmungen gilt deutsches Recht.

11 Verbindlichkeit des Vertrages

Die eventuelle Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

12 EDV

Ihre Daten werden EDV-mäßig gespeichert (BDSG §26).

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Auf nationaler Ebene sind wir in verschiedenen Verbänden und Vereinigungen aktiv, um die Interessen unserer Branche zu vertreten.

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